Im Aufbau [März 2025]
Bundestagsdebatte vom 10. März 1965
Die Frage, ob NS-Verbrechen verjähren dürfen und falls ja, ab wann, wurde in der Bundesrepublik Deutschland kontrovers diskutiert. Bereits 1960 waren bestimmte Verbrechen wie Raub, Körperverletzung und Vergewaltigung nach geltendem Recht verjährt und konnten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Da am 8. Mai 1965 auch Mordtaten verjähren sollten, kam es im Bundestag am 10. März 1965 zu einer Debatte über die Verlängerung oder Aufhebung der Verjährung für Mord.