Bundesrepublik Deutschland | Modul 5 | Urteilen | Recht und Gesetz | ◻◻◻ schwer | ca. 40 min

„Mord verjährt nicht“ – diesen Satz kennen viele. Im Strafgesetzbuch heißt es in § 78 etwas genauer: „Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht“. Doch das war nicht immer so. Im ersten deutschen Strafgesetzbuch von 1871 wurde die Verjährungsfrist für Morde auf zwanzig Jahre festgeschrieben. Konnte ein Mord nach in dieser Zeit nicht aufgeklärt werden, blieb die Tat „ungesühnt“. An dieser Regelung änderte sich lange nichts – bis 1965.
Zwanzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs entbrannte in der Bundesrepublik Deutschland eine intensive Debatte über die Verlängerung oder die Aufhebung der Verjährungsfrist. Sollten bald alle Verbrecher, die bis 1945 des Morde begangen hatten, straffrei bleiben? Damit wären die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen beendet gewesen. Im Kern ging es in der Diskussion also um die Frage, wie mit den Tätern und der Schuld des Nationalsozialismus umgegangen werden soll.
Am 10. März 1965 fand im Deutschen Bundestag eine kontroverse Debatte statt. In diesem Modul lernst du die Positionen verschiedener Politiker kennen und erfährst ihre Argumente für und gegen die Verjährungsfrist. Deine Aufgabe ist es, diese Argumente zu prüfen: Sind sie überzeugend oder eher schwach?
Zwei Wochen nach der Debatte verlängerte der Bundestag die Verjährungsfrist für Morde per Gesetzbeschluss. Aufgehoben wurde sie erst 1979 – und erst seitdem heißt es: „Mord verjährt nicht“.
Tauscht euch abschließend über eure Ergebnisse aus und diskutiert zum Beispiel die Frage, was uns die Quellen zum Umgang mit dem Nationalsozialismus im Jahr 1965 sagen können. Hat sich dieser Umgang inzwischen verändert?
Nach einer Unterrichtsidee von Tim Wildraut, Köln
Stichworte zum Modul Mord verjährt nicht!? | Nationalsozialistische Verbrechen | Justiz | Verjährungspflicht | BRD Bundesrepublik Deutschland | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht
Die Antworten zu den Aufgaben kannst du entweder in deine Geschichtsmappe schreiben – ganz einfach mit Stift und Papier. Du kannst die Antworten aber auch in die Textfelder unter den Aufgaben eingeben und anschließend ausdrucken oder als pdf abspeichern. Klicke dafür auf das Drucker-Symbol. Hier erhältst du weitere Informationen. |