Erster Weltkrieg | Modul 9 | Verstehen und Urteilen | Streit um Geschichte | ◻◻◻ schwer | ca. 40 min
Tsitsernakaberd | Denkmal an den Armenier-Genozid, Foto 2015 | Vergrößerte Bildansicht und Bildnachweis (Soghomon Matevosyan, Tsitsernakaberd 102, CC BY-SA 4.0, Wikimedia): Bild anklicken
Tipp: Hinweise zum Modul für Lehrer/innen finden sich im Blog Historisch Denken | Geschichte machen
Das 20. Jahrhundert war geprägt durch zahlreiche gewaltsame Ereignisse. Nicht nur die beiden Weltkriege forderten viele Millionen Tote. Übersteigerter Nationalismus und rassistische Ideologien führten seit Beginn des Jahrhunderts zur Auslöschung von Menschengruppen nur aufgrund ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft oder ihrer Religion, die auf Anordnung der Regierung eines Staates systematisch ermordet wurden. Das bekannteste Beispiel ist der Holocaust an den europäischen Juden in den Jahren 1941 bis 1945. Andere Beispiele solcher systematischen Massentötungen sind die Deportationen und Massentötung der Armenier im Osmanischen Reich 1915/16, die „Killing Fields“ der Roten Khmer in Kambodscha 1975 bis 1979 oder die Ermordung Tutsi in Ruanda 1994.
Darüber, ob solche Ereignisse auch als Völkermord (oder Genozid) bezeichnet werden, gibt es häufig Streit. Während der Holocaust (von wenigen Holocaust-Leugnern abgesehen) oder die Ermordung der Tutsi in Ruanda als Völkermorde bezeichnet werden und anerkannt sind, gibt es bis heute intensive Debatten darüber, ob die Deportationen und Massentötung der Armenier (und auch der Assyrer und Aramäer) während des Ersten Weltkriegs Völkermord genannt werden soll oder nicht. Eine Massentötung als Völkermord zu bezeichnen, ist nicht nur eine moralische Frage oder eine historische Interpretation. Unter dem Eindruck des Holocausts verabschiedete die UNO 1948 die Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide. Die UNO, das Europäische Parlament und viele Staaten haben die die Ereignisse von 1915/16 auf Grundlage der UN-Konvention rückwirkend als Völkermord anerkannt. Erfolgt eine solche Anerkennung, ergeben sich für die Täter bzw. Täterstaaten immer auch rechtliche Konsequenzen: Sie können vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden oder müssen Entschädigungen an die Opfer zahlen. Deshalb gibt es Personen, Staatsregierungen oder Institutionen, die es strikt ablehnen, die Ereignisse von 1915/16 als Völkermord zu bezeichnen und anzuerkennen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat eine offizielle Anerkennung lange abgelehnt. Im Juni 2016 hat der Bundestag in einer Resolution den Begriff „Völkermord“ offiziell verwendet – die Bundesregierung allerdings vermeidet den Begriff bis heute.
Im April 2015 jährte sich der Beginn der Deportationen und der Massentötung der Armenier zum 100. Mal. Anlässlich des Jahrestages gab es zahlreiche Gedenkfeiern. Viele Politiker und andere Persönlichkeiten haben sich zu den Ereignissen geäußert. In den Berichten über die Gedenkfeiern und Reden spielte eine Frage immer eine besondere Rolle: Wird vom Völkermord gesprochen oder nicht? In diesem Modul sollst du herausfinden, warum Ereignisse der Vergangenheit bis in die Gegenwart hinein Streit auslösen können.
Stichworte zum Modul Streit um ein Wort Völkermord | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht | Armenier | Genozid an den Armeniern | Gauck | Erdogan | Franziskus | Steinmeier
Die Antworten zu den Aufgaben kannst du entweder in deine Geschichtsmappe schreiben – ganz einfach mit Stift und Papier. Du kannst die Antworten aber auch in die Textfelder unter den Aufgaben eingeben und anschließend ausdrucken oder als pdf abspeichern. Klicke dafür auf das Drucker-Symbol. Hier erhältst du weitere Informationen. |