Bundesrepublik Deutschland | Modul 3 | Verstehen und urteilen | Demokratie | ◻◻ mittel | ca. 20 min | optionale vertiefende Aufgabe: 10 min
Grundgesetz, Ausgabe der an alle Abgeordneten des Parlamentarischen Rates übergebenen Erstfassung vom 23. Mai 1949 | Vollständiges Bild und Bildnachweis (Public Domain, Wikipedia): Bild anklicken
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Im Herbst 1948 war der Parlamentarische Rat von den drei westlichen Besatzungsmächten eingesetzt worden, um für Westdeutschland eine Verfassung zu beschließen. Die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rates (darunter vier Frauen) erarbeiteten eine Verfassung, die einige Schwächen der Weimarer Reichsverfassung beheben sollte. Großen Wert wurde darauf gelegt, dass die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) am Anfang der Verfassung stehen. Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) darf gar nicht, die übrigen Grundrechte dürfen nur unter besonderen Bedingungen außer Kraft gesetzt werden. Die Stellung der wichtigen Verfassungsorgane – erstens des Bundestages, zweitens des Bundesrates, drittens des Bundespräsidenten sowie viertens des Bundeskanzlers und der Bundesregierung – wurde gegenüber der Weimarer Verfassung verändert.
In diesem Modul lernst du Grundzüge der Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive (Ausführende Gewalt), wie sie im Grundgesetz festgelegt wurden, kennen.
Aufgaben
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Stichworte zum Modul Grundgesetz GG | BRD Bundesrepublik Deutschland | Verfassung | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht
Die Antworten zu den Aufgaben kannst du entweder in deine Geschichtsmappe schreiben – ganz einfach mit Stift und Papier. Du kannst die Antworten aber auch in die Textfelder unter den Aufgaben eingeben und anschließend ausdrucken oder als pdf abspeichern. Klicke dafür auf das Drucker-Symbol. Hier erhältst du weitere Informationen. |