Weimarer Republik | Modul 4 | Verstehen und urteilen | Demokratie | Verfassungen | ◻◻ mittel | ca. 20 min | optionale vertiefende Aufgabe: 10 min
Reichsgesetzblatt von 1919, in dem am 11. August die Weimarer Reichsverfassung ausgefertigt wurde | Vollständiges Bild und Bildnachweis (Public Domain, Wikimedia): Bild anklicken
Die Verfassung der Weimarer Republik wurde von der Nationalversammlung am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossen und trat am 11. August offiziell in Kraft (der 11. August war von 1921 bis 1932 offizieller Staatsfeiertag). Übrigens haben die Menschen damals vom „Deutschen Reich“ gesprochen – die Bezeichnung Weimarer Republik hat sich erst nach 1945 durchgesetzt. Die wichtigsten Verfassungsorgane (das sind in der Verfassung festgeschriebene Ämter oder Institutionen) waren erstens der Reichstag, zweitens der Reichsrat, drittens der Reichspräsident und viertens die Reichsregierung mit dem Reichskanzler an der Spitze. Dieselben Verfassungsorgane sind (wenn du die Vorsilbe „Reichs-“ gegen „Bundes-“ austauschst) auch noch heute in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede zwischen der Weimarer Reichsverfassung und dem Grundgesetz.
In diesem Modul lernst du Grundzüge der Legislative (gesetzgebende Gewalt, also die Parlamente) und der Exekutive (ausführende Gewalt, also die Regierung), wie sie in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt wurden, kennen.
Aufgaben
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Stichworte zum Modul Weimarer Verfassung | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht | Revolution 1918 | Reichspräsident | Reichskanzler | Präsidialkabinette
Die Antworten zu den Aufgaben kannst du entweder in deine Geschichtsmappe schreiben – ganz einfach mit Stift und Papier. Du kannst die Antworten aber auch in die Textfelder unter den Aufgaben eingeben und anschließend ausdrucken oder als pdf abspeichern. Klicke dafür auf das Drucker-Symbol. Hier erhältst du weitere Informationen. |