Mord verjährt nicht!?
Bundesrepublik Deutschland | Modul 5 | Urteilen | Recht und Gesetz | ◻◻◻ schwer | ca. 40 min „Mord verjährt nicht“ – diesen Satz kennen viele. Im Strafgesetzbuch heißt es in § 78 etwas genauer: „Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht“. Doch das war nicht immer so. Im ersten deutschen Strafgesetzbuch von 1871 wurde die Verjährungsfrist für Morde auf zwanzig Jahre festgeschrieben. Konnte ein Mord nach in dieser Zeit nicht aufgeklärt werden, blieb die Tat „ungesühnt“. An dieser Regelung änderte sich lange nichts – bis 1965. Zwanzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs entbrannte in der Bundesrepublik Deutschland eine intensive Debatte über die Verlängerung oder die Aufhebung der Verjährungsfrist. Sollten bald alle Verbrecher, die bis 1945 Morde begangen hatten, straffrei … weiterlesen …