Deutsche Demokratische Republik | Modul 2 | Verstehen und urteilen | Herrschaft: Diktatur | ◻◻ mittel | ca. 20 min | vertiefende optionale Aufgabe: 20 min
Klaus Franke: Eröffnung des XI. SED-Parteitags am 17. April 1986 im Palast der Republik, Ostberlin | (Bundesarchiv Bild 183-1986-0417-414, Berlin, XI. SED-Parteitag, Eröffnung, CC BY-SA 3.0 DE, Wikimedia): Bild anklicken
Die am 7. Oktober 1949 gegründete Deutsche Demokratische Republik bezeichnete sich selbst als Demokratie oder Volksdemokratie. Das Parlament, die Volkskammer, wurde alle vier (ab 1971 alle 5) Jahre gewählt – allerdings stand immer schon vor den Wahlen fest, welche Parteien und Gruppierungen in welcher Stärke in der Volkskammer sitzen würden. Die Wähler konnten nur entscheiden, ob sie der Einheitsliste der sogenannten Nationalen Front zustimmten oder nicht. Die Wahlen waren nicht geheim: Um der Einheitsliste zuzustimmen, sollten die Wähler ihre Wahlzettel unausgefüllt in die Urne werfen. Wer mit „Nein“ stimmen wollte, musste zum Ankreuzen in eine Wahlkabine gehen – und nachher mit Repressalien rechnen. So kann es auch nicht verwundern, dass die Einheitsliste meist über 99 Prozent Zustimmung erhielt.
Die Einheitsliste sicherte der SED – der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands – immer die Mehrheit zu. Die Partei wurde 1946 nach dem erzwungenen Zusammenschluss von SPD und KPD gegründet und war seither die bestimmende politische Kraft in der DDR. Deshalb lag die eigentliche Staatsmacht auch nicht beim Parlament, sondern im Zentralkomitee (ZK) der SED. Das wichtigste politische Amt war das des Generalsekretärs des ZK der SED (von 1950 bis 1971: Walter Ulbricht – von 1971 bis 1989: Erich Honecker). Die meisten wichtigen politischen Beschlüsse wurden deshalb auch nicht in der Volkskammer, sondern auf den Parteitagen der SED gefasst beziehungsweise vom Zentralkomitee verkündet.
Aufgaben
1 | Das „Lied der Partei“ mit dem bekannten Refrain „Die Partei hat immer recht“ wurde in der DDR seit 1950 gesungen. Höre es dir hier einmal an (zumindest die erste Strophe und den Refrain). Auch in den Verfassungen der DDR kommt der Anspruch der Partei zum Ausdruck. So hieß es in der zweiten Verfassung von 1968 direkt am Anfang (Artikel 1 – Absatz 1):
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.
„Marxistisch-Leninistisch“ bezieht sich auf Karl Marx (dem Begründer der Theorie des Kommunismus) und Lenin (dem russischen Revolutionär). Der Kommentar zur Verfassung führte den Artikel 1 weiter aus:
Die Entfaltung einer breiten und wirksamen sozialistischen Demokratie ist also Bedingung und Ausdruck der Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei unter den gegenwärtigen Bedingungen. Das heißt aber auch, dass sozialistische Demokratie undenkbar ist ohne die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Die sozialistische Demokratie unterscheidet sich von der bürgerlichen gerade dadurch, dass sie die Kräfte der Gesellschaft zum gemeinsamen produktiven Schaffen für das Wohl alles und jedes einzelnen mobilisiert und zur höchsten Entfaltung bringt.
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Stichworte zum Modul Die Partei hat immer recht | Einparteien-Diktatur | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht
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