Vernichtungskrieg | Der deutsch-sowjetische Krieg

Zweiter Weltkrieg | Modul 2 | Wissen | Krieg | ◻◻ mittel | ca. 30 min

Foto der Propagandakompanie der Wehrmacht: Zwei deutsche Soldaten vor dem brennendem Dach eines Gebäudes, Sowjetunion (Russland), Foto von 1941 | Vollständiges Bild und Bildnachweis (Böhmer, Bundesarchiv Bild 101I-268-0154-11, Russland, Soldaten vor brennendem Gebäude, CC BY-SA 3.0 DE, Wikimedia): Bild anklicken

Als Vernichtungskrieg bezeichnet man die Kriegsstrategie, einen anderen Staat nicht nur anzugreifen und zu erobern, sondern auch seine Bevölkerung zu ermorden oder zu vertreiben. Auf Grundlage der rassenbiologisch begründeten nationalsozialistischen Ideologie wollte die NS-Führung die slawischen Völker „vernichten“, um in Osteuropa neuen „Lebensraum“ für „arische Siedler“ zu schaffen. Der Angriff auf Polen und besonders der zwei Jahre später begonnene deutsch-sowjetische Krieg (zwischen 1941 und 1945) hatten ein kaum vorstellbares Ausmaß an Brutalität und eine sehr hohe Zahl von Kriegstoten zur Folge.

In diesem Modul lernst du wichtige Begriffe, Ereignisse und Folgen des deutsch-sowjetischen Krieges kennen, der am 22. Juni 1941 mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion begann.

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Bildnachweis Karte (Second world war europe 1941-1942 map de, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia)

 

Aufgabe

    1 | Schau dir die interaktive Karte an und lies dir die verschiedenen Informationen durch.

    a) Verfasse einen Text, in dem du die Ziele (aus Sicht der NS-Führung), den Verlauf und die Folgen des deutsch-sowjetischen Kriegs in 6 bis 8 Sätzen zusammenfasst.

    b) Beurteile: Was sind wichtige Unterschiede des deutsch-sowjetischen Kriegs gegenüber anderen Kriegen (wie z.B. dem Ersten Weltkrieg)?

    c) Bereits seit 1941 sprach man in der Sowjetunion vom "Großen Vaterländischen Krieg" - der Name wird in Russland bis heute für den deutsch-sowjetischen Krieg verwendet. Erkläre, was diese Bezeichnung aus sowjetischer/russischer Sicht zum Ausdruck bringen soll.

     

    Vertiefende Aufgabe | optional | Dauer: ca. 20 min

    2 | Einen Monat vor dem bevorstehenden Angriff auf die Sowjetunion erließ Adolf Hitler den sogenannten Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1941 (das Originaldokument kannst du dir hier anschauen). Darin hieß es unter anderem:

    Behandlung von Straftaten feindlicher Zivilpersonen.

    1. Straftaten feindlicher Zivilpersonen sind der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und der Standgerichte bis auf weiteres entzogen.

    2. Freischärler sind durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen.

    3. Auch alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen gegen die Wehrmacht, ihre Angehörigen und das Gefolge sind von der Truppe auf der Stelle mit den äussersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen.

    4. Wo Massnahmen dieser Art versäumt wurden oder zunächst nicht möglich waren, werden tatverdächtige Elemente sogleich einem Offizier vorgeführt. Dieser entscheidet, ob sie zu erschiessen sind.

    Gegen Ortschaften, aus denen die Wehrmacht hinterlistig oder heimtückisch angegriffen wurde, werden unverzüglich auf Anordnung eines Offiziers in der Dienststellung mindestens eines Bataillons-usw.-Kommandeurs kollektive Gewaltmassnahmen durchgeführt, wenn die Umstände eine rasche Feststellung einzelner Täter nicht gestatten.

    5. Es wird ausdrücklich verboten, verdächtige Täter zu verwahren, um sie bei Wiedereinführung der Gerichtsbarkeit über Landeseinwohner an die Gerichte abzugeben. [...]

     

    Behandlung der Straftaten von Angehörigen der Wehrmacht und des Gefolges gegen Landeseinwohner.

    1. Für Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht und des Gefolges gegen feindliche Zivilpersonen begehen, besteht kein Verfolgungszwang, auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militärisches Verbrechen oder Vergehen ist.

    2. Bei der Beurteilung solcher Taten ist in jeder Verfahrenslage zu berücksichtigen, dass der Zusammenbruch im Jahre 1918, die spätere Leidenszeit des deutschen Volkes und der Kampf gegen den Nationalsozialismus mit den zahllosen Blutopfern der Bewegung entscheidend auf bolschewistischen Einfluss zurückzuführen war und dass kein Deutscher dies vergessen hat. [...]

    zitiert nach: 1000Dokumente.de

    In der (bis heute gültigen) Haager Landkriegsordnung von 1907 war u.a. festgelegt worden, dass im Kriegsfall Kriegsgefangene und gefangen genommene "Kombattanten" (also Partisanen) human zu behandeln und Zivilpersonen zu schützen seien. Unbeteiligte Ortschaften dürfen nicht angegriffen werden.

    a) Erkläre, gegen welche Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung Hitlers Erlass verstieß. Ausführlicher kannst du dich hier informieren.

    b) Erkläre, wie die Absicht, gegen die Sowjetunion einen "Vernichtungskrieg" zu führen, in dem Erlass zum Ausdruck kommt.

    Stichworte zum Modul Vernichtungskrieg | Zweiter Weltkrieg | Geschichte | Geschichtsunterricht | Unterricht

    Die Antworten zu den Aufgaben kannst du entweder in deine Geschichtsmappe schreiben – ganz einfach mit Stift und PapierDu kannst die Antworten aber auch in die Textfelder unter den Aufgaben eingeben und anschließend ausdrucken oder als pdf abspeichern. Klicke dafür auf das Drucker-Symbol. Hier erhältst du weitere Informationen
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